Bevor Bodenaushub entsorgt oder wiederverwertet werden kann, muss in vielen Fällen geprüft werden, ob und in welchem Umfang Schadstoffe im Material enthalten sind. Diese Einstufung entscheidet darüber, wie der Aushub weiterverwendet, deponiert oder aufbereitet werden darf.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage für die Bewertung sind unter anderem die Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie die seit 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die die Anforderungen an
mineralische Ersatzbaustoffe bundesweit einheitlich regelt.
Wichtig: Schadstoffuntersuchung ist nicht gleich Baugrundgutachten
Die Schadstoffuntersuchung ist eine eigenständige Analyse und nicht automatisch Teil eines Boden- bzw. Baugrundgutachtens. Sie kann bei ausdrücklicher Beauftragung jedoch als zusätzlicher Bestandteil
in ein Baugrundgutachten einfließen.
Unsere Leistung
Die Schadstoffuntersuchung selbst führen wir nicht durch – hierfür arbeiten wir mit spezialisierten Partnern aus der Region zusammen, die die entsprechenden Analysen vornehmen. Auf Grundlage der
Untersuchungsergebnisse übernehmen wir für Sie die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Aushubmaterials und beraten Sie zu den damit verbundenen Entsorgungskosten.
Sprechen Sie uns an – wir klären mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte, auch in Abstimmung mit unseren Partnerunternehmen für die Analyse.
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